Grundsätzlich gilt es eines festzuhalten: Es gibt Hörgeräte, die Kassengeräte genannt werden und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Lediglich die Rezeptgebühr von aktuell geltenden € 10,- muss eigenständig getragen werden, so man nicht von dieser Gebühr befreit ist. Vorgabe hierbei ist u.a., dass diese Kassengeräte mit digitaler Technologie ausgestattet sein müssen, mindestens über 4 Kanäle und 3 Hörprogramme verfügen müssen, eine Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung haben müssen und über eine Verstärkung von bis zu 75 Dezibel verfügen müssen. Ganz wichtig: Es muss für ein zuzahlungsfreies Kassengerät ein Rezept (wird auch „Verordnung“ genannt) eines Hals-Nasen und Ohrenarztes vorliegen.
Einen Überblick findet sich unter folgendem Link des Portals Hörgeräte123.de: Zuzahlungs-Rechner. Hier können Interessierte einfach ausprobieren, welche Zuzahlung von einer bestimmten Krankenkasse geleistet wird. Zudem gibt es noch weitere kurze Erklärungen, was Verordnung, Reparaturpauschale oder Wiederversorgung bedeuten.
Doch im Hörgerätemarkt ist es mitunter genauso wie in anderen Märkten: Besondere Wünsche nach mehr hilfreicher Technologie oder besondere Wünsche nach möglichst kleiner Bauform (die dann sogar ins Ohr passt und so absolut unauffällig wird) sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, die oftmals „Eigenanteil“ bzw. „Aufzahlung“ genannt werden. Und die Entwicklung von Technologie und Miniaturbauweise schreitet dabei rasant voran. So gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, sein Hörgerät mit einem Smartphone zu verbinden und damit eine Art nützliche Fernsteuerung auszuüben, aber auch hilfreiche Funktionen wie ein „Sturzalarm“, der dann rasch benötigte Hilfe holt oder „Übersetzungsmodule“, die helfen, andere Sprachen zumindest in kleinem Umfang zu verstehen, sind in modernen Hörgeräten verbaut.
Wichtig ist es im Vorfeld zu überlegen, welche Hörgewohnheiten bzw. welche individuellen Anforderungen man mitbringt, wenn man in einer Beratung mit einem Hörakustik-Spezialisten sitzt. Mit einem solchen Anforderungsprofil lässt es sich anschließend wesentlich einfacher feststellen, welche Hörtechnologie am besten zu einem passt. Zudem sollte noch ausprobiert werden, welches Hörgerät das angenehmste Trage- und Hörgefühl mit sich bringt. Denn eines steht fest: Sein Hörgerät, für das man sich letztlich entscheidet, wird ein ständiger Begleiter durch den akustischen Tag. Und da sollte es selbstverständlich sein, dass man mit einem guten Gefühl aus dem Hörakustik-Fachgeschäft herausgeht.
Sie sehen: Am besten ist ein ausführliches Beratungsgespräch im Hörakustik-Fachbetrieb seines Vertrauens. Dort wird man einen umfassenden Überblick erhalten, welche Preiskategorien es neben den Kassen-Hörgeräten noch gibt.